Die Pensionskasse ist eigentlich eine eigenständige, unternehmensexterne Versorgungseinrichtung.
Die Pensionskasse wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert und von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Das Versorgungskapital ist vom Vermögen der Gesellschaft getrennt, ohne dass allerdings eine Pflicht zur gesetzlichen Insolvenz-Sicherung besteht. Die Pensionskasse gewährt einen Rechtsanspruch auf Leistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen. Leistungen werden i.d.R. in Form von Renten gewährt.
Den Mitarbeitern stehen innerhalb einer Pensionskasse verschiedene Wege zum Aufbau einer steuerlich geförderten Betriebsrente offen:
der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann mit nachgelagerter Besteuerung realisiert werden
oder die steuerliche Förderung kann auch im Rahmen einer betrieblichen Riester-Rente in Anspruch genommen werden.
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