Zum 1.1.2002 ist der Pensionsfonds als neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt worden.
Pensionsfonds sind gesetzlich unabhängige Altersversorgungsträger, welche die ihnen zur Verfügung gestellten Gelder zweckgebunden verwalten und sie im Versorgungsfall auszahlen. Das Vermögen des Pensionsfonds ist vom Unternehmensvermögen getrennt und somit auch im Falle des Unternehmenskonkurses gesichert.
Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers richtet sich gegen den Pensionsfonds. Steuerfreie Beitragszahlungen an Pensionsfonds können vom Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen und sind üblicherweise in ihrer Höhe variabel.