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Pauschalsteuer
Versicherungspämien zu einer Direktversicherung unterliegen bis zu 1.750 Euro/Jahr gemäss § 40 b EStG (Einkommenssteuergesetz) der pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 % des eingezahlten Betrages.
Versicherungsbeiträge zu einer Pensionskasse können auch pauschal besteuert werden, wenn der Versicherungsnehmer die nachgelagerte Besteuerung gemäss § 3 Nr. 63 EStG (Einkommenssteuergesetz) in Höhe von 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ausgeschöpft hat.


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