Versicherungslexikon
 
Startseite
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
FAQ Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Versicherungslexikon
A Ä B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
 
P
 
Passivierungswahlrecht
Für Pensionsyusagen, die vor 1987 erteilt wurden, gilt in der Steuer- und Handelsbilanz ein Passivierungswahlrecht.
Bisher zulässige aber unterlassene Zuführungen in der Steuerbilanz dürfen von der Gesellschaft allerdings erst nachgeholt werden, wenn der Versorgungsfall eingetreten oder der Arbeitnehmer mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschieden ist. Gleiches Nachholverbot gilt auch dann, wenn Fehlbeträge dadurch entstanden sind, dass die Rückstellung in der Handelsbilanz nidriger ist als der steuerlich zulässige Teilwert.


Zur Übersichtsseite: P


Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Passivierungswahlrecht" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.