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Passivierungspflicht
Für Pensionszusagen, die nach 1986 erteilt wurden, besteht handels- und steuerrechtlich eine Passivierungpflicht. Das heißt: Die Gesellschaften müssen Rückstellungen bilden.
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Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Passivierungspflicht" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.