Der Verischerungsnehmer kann, falls nur er und seine Lebens- bzw. Ehepartner mit dem versicherten Kfz fahren, einen Partnerrabatt erhalten.
Falls die Voraussetzungen bzw. Konditionen für den Erhalt des Partnerrabatts nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht werden, wird bei einigen Versicherungsgesellschaften eine Vertragsstrafe fällig oder der Versicherungsbeitrag erhöht. |