Obliegenheiten sind dem Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegte Pflichten besonderer Art, deren Verletzung sich negativ auf den Versicherungsvertrag auswirken kann. Beispielweise: Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft.
Es gibt Obliegenheiten, die vor und einige die nach einem eventuellen Versicherungsfall zu erfüllen sind.
Obliegenheiten sind keine Rechtspflichten und somit nicht gerichtlich einklagbar. Die Erfüllung der Obliegenheiten liegt im Interesse des Versicherungsnehmers. |