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Neupreisentschädigung
Sofern das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat, erstattet die Versicherungsgesellschaft bei einem Totatalschaden oder Diebstahl den Neuwert des Kfz. an den Versicherungsnehmer. Die Altersgrenzen liegen je nach Versicherungsgesellschaft zwischen drei Monaten und 2 Jahren.
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