Durch die Mitversicherung von privatem Mietverlust infolge eines Versicherungsfalles in der Wohngebäudeversicherung ist der Vermieter gegen Mietausfall bis zu 18 Monaten geschützt.
Es wird auch der Schaden ersetzt, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass die von ihm genutzte Räume nicht mehr oder nur noch teilweise benutzbar sind und infolgedessen andere Räume angemietet werden müssen.
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