Mit dem Beginn der Rentenleistungszahlungen seitens der Gesellschaft an die Mitarbeiter müssen liquide Mittel im Unternehmen bereitgestellt werden, um den Verpflichtungen nachkommen zu können.
Sollte die Gesellschaft in der Anwartschaftsphase es versäumt haben, entsprechendes Kapital aufzubauen, so kann sich für die Gesellschaft ein liquiditätsmässiger Engpass ergeben. Dies wird auch als Liquiditätsfalle bezeichnet.