Versicherungslexikon
 
Startseite
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
FAQ Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Versicherungslexikon
A Ä B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
 
L
 
Lebensversicherung
Über eine Lebensversicherung können u.a. folgende Risiken versichert werden:
  • Todesfall

  • Altersversorgung

  • Berufsunfähigkeit

  • Unfalltod

  • Heirat

  • und Pflegebedürftigkeit

  • Um alle diesen Risiken abdecken zu können, haben Versicherungsunternehmen mehrere Lebensversicherungsarten entwickelt.
    Die in Deutschland gängigste Lebensversicherungsart ist die Kapitallebensversicherung, die ausser der Absicherung des Todesfallrisikos auch eine Altersvorsorge enthält.
    Die Risikolebensversicherung dient nur für die Absicherung des Todesfallrisikos. Beim Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer also keine ausgezahlte Ablaufleistung.
    Als Rentenversicherung abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer bis zum Lebensende eine regelmässige Leibrente.


    Zur Übersichtsseite: L


    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Lebensversicherung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.