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Kurzzeitkennzeichen (ehem. Rotes Kennzeichen)
Ein Kurzzeitkennzeichen dient für Überführungs- oder Probefahrten und wird vom zuständigen Strassenverkehrsamt für 5 Tage ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Kennzeichen vermerkt.
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Kompositversicherer Zur Übersichtsseite: K
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