Startseite Über Uns Impressum Kontakt AGBSitemap
Versicherungslexikon
Versicherungen wahlen
FAQ Häufig gestellte Fragen
Versicherungslexikon
A Ä B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
K
Kündigung, ordentliche
Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich in der Regel automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsverträge sind jederzeit kündbar, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres.
Für andere Versicherungspolicen mit mehrjähriger Vertragslaufzeit hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Bei nach dem 25. Juni 1994 unterschriebenen Mehrjahresverträgen kann zum Ende des fünften und jedes folgenden Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden

  • Bei Mehrjahresverträgen, die zwischen dem 1. Januar 1991 und 25. Juni 1994 abgeschlossen wurden, besteht ein Kündigungsrecht zum Ende jedes dritten oder darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

  • Für langfristige Versicherungsverträge, die vor 1991 in Kraft getreten sind, gilt grundsätzlich die vereinbarte Vertragsdauer mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
  • Kündigung, außerordentliche Zur Übersichtsseite: K
    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Kündigung, ordentliche" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.