Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zu Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages muss auf jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Auflösung des Versicherungsvertrages wird in der Regel der Rückkaufswert ausbezahlt.
Sofern die Versicherugsbeitäge regelmässig bzw. pünktlich bezahlt werden, kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag nicht kündigen. |