Hierbei handelt es sich um eine Finanzierungsform der Assekuranz. Jeder Versicherungsnehmer spart die später fälligen Leistungen selbst an. Anders als beim Umlageverfahren der Sozialversicherung sorgt hierbei jede Generation über Kapitalbildung für sich selbst.
Dies macht die Individualversicherung gegenüber demographischen Einflüssen unempfindlich, vor allem in der gemischten Kapital-Lebensversicherung, der privaten Rentenversicherung, der privaten Pflegeversicherung, der privaten Krankenversicherung und in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Schäden, die bereits eingetragen wurden, sind nach dem Kapitaldeckungsverfahren nicht versicherbar. |