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Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
Personen, deren Einkommen über die JAE-Grenze liegt, können sich jederzeit privat Krankenversichern, sie sind also nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die JAE-Grenze liegt zur Zeit bei 45.500 Euro Jahreseinkommen.
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