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Invaliditätsgrad
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen in der Berufsunfähigkeits- und in der Unfallversicherung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauerhaftem Verlust der physischen und psyhischen Leistungsfähigkeit die volle, bei Teilinvalidität den dem Invaliditätsgrad entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme. In der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Grad der Invalidität an der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten.
Invaliditätsversicherung Insolvenzsicherungspflicht Zur Übersichtsseite: I
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