Versorgungsanwartschaften sowie fällige Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen einer gesetzlichen Insolvenz-Sicherungspflicht. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften sowie Rentner werden bei Insolvenz der Gesellschaft gegenüber anderen Gläubigern privilegiert und somit vor einem insolvenzbedingten Verlust ihrer Versorgungsleistungen geschützt. |