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Insolvenzsicherungspflicht
Versorgungsanwartschaften sowie fällige Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen einer gesetzlichen Insolvenz-Sicherungspflicht. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften sowie Rentner werden bei Insolvenz der Gesellschaft gegenüber anderen Gläubigern privilegiert und somit vor einem insolvenzbedingten Verlust ihrer Versorgungsleistungen geschützt.
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