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Inhaberklausel
Der Versicherungsschein, auch als Versicherungspolice bezeichnet, ist grundsätzlich kein Wertpapier sondern ein Schuldschein. Sofern die Versicherungspolice auf den Inhaber ausgestellt ist, ist sie ein Ausweispapier. Durch die einfache Inhaberklausel wird die Versicherungsgesellschaft, die an den Inhaber der Versicherungspolice leistet, geschützt: Die Leistung befreit den Versicherer.


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Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Inhaberklausel" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.