Eine Individualversicherung, auch als Privat- oder Vertragsversicherung bezeichnet, ist ein Zweig der Vorsorge, der alle Versicherungseinrichtungen, die nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind, umfasst. Begriff zielt auf die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes ab.
Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Individualversicherung grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert. Die wirtschaftlichen sowie rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern beruhen auf autonomen Entscheidungen. Einschränkungen der Autonomie ergeben sich aus der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz. |