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Hinzuverdienst / Teilrente (GRV)
Neben der Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres kann unbegrenzt zusätzlich verdient werden.
Vor Vollendung des 65 Lebensjahres ist bei den Altersrenten jedoch eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Personen, die eine Altersrente als Vollrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten, dürfen seit dem 1.1. 2000 nicht mehr als 325 Euro monatlich hinzuverdienen. Falls man mehr hinzuverdienen möchte, ist anstatt einer Vollrente eine Teilrente beantragt möglich. Als Teilrente kann ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Altersvollrente gewährt werden.
Herstellerschlüsselnummer (HSN) Hinterbliebenenrenten Zur Übersichtsseite: H
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