Falls die Wartezeit erfüllt ist, erhalten die Hinterbliebenen der versicherten Person eine Rente.
Unter Hinterbliebenen versteht man: Witwe/Witwer, Waisen bis zum 18. Lebensjahr.
Waisen, die älter als 18 Jahre alt sind, erhalten eine Hinterbliebenenrente nur wenn einige besondere Konditionen erfüllt werden, beispielweise bei Berufs- oder Schulausbildung. |