Falls die Wartezeit erfüllt ist, erhalten die Hinterbliebenen der versicherten Person eine Rente.
Unter Hinterbliebenen versteht man Witwe/Witwer, und Waisen bis zum 18. Lebensjahr.
Waisen, die älter als 18 Jahre alt sind, erhalten eine Hinterbliebenenrente nur wenn einige besondere Konditionen erfüllt werden, beispielweise bei Berufs- oder Schulausbildung.
Hinzuverdienst / Teilrente (GRV)
Heiratskapitalversicherung
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