Hierbei handelt es sich um eine spezielle Art der Lebensversicherungen. Die Versicherungsleistung wird bei Heirat (spätestens in der Regel zum 25. Lebensjahr) des Kindes fällig.
Das Mädchen darf bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht älter als 10, der Junge nicht älter als 12 Jahre alt sein.
Versichert ist ausserdem der Versorger. Falls er vor Vertragsablauf verstirbt, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.