Alle beweglichen Gegenstände des Haushalts gelten generell als Hausrat. Hierzu gehören teuer angeschaffte Hi-Fi Geräte wie Fernseher, Computer und Stereoanlagen, aber auch Kleidung und Nahrungsmittel, welche oftmals bei der Berechnung des Gesamtwertes vergessen werden, zählen zum Hausrat und werden von den Versicherungen im Schadenfall ersetzt.
Grundsätzlich kann man sagen, dass alles was im eigenen Haushalt zur Einrichtung benötigt, gebraucht oder verbraucht wird, als Hausrat anzusehen ist. Bargeld, Schmuck und Antiquitäten gelten ebenfalls als Hausrat wie Teppiche und alle Wertgegenstände in Ihrem Besitz.
Haben Sie auf dem Grundstück weitere externe Räume die privat genutzt werden, so gehören auch die eigens dafür angeschafften Einrichtungsgegenstände mit zum Hausrat. |