Hagelschäden werden bei der Teilkaskoversicherung mitversichert und lassen sich in der verbundenen Wohngebäude- sowie Sturmversicherung meistens gegen einen geringen Beitragsaufschlag einschließen.
Nach den Wohngebäude-Versicherungsbedingungen sind Hagelschäden generell mitversichert und die Hausrat-Versicherung kommt für Hagelschäden ebenso auf.
Bei der "klassischen" Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der landwirtschaftlichen Versicherung. Hier haftet die Versicherungsgesellschaft für den Ertragsausfallschaden, der an den versicherten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen durch die Einwirkung des Hagelschlages entsteht.