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Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-)


Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-)

Zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichversicherung ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet um den Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantieren zu können, auch wenn der Schädiger mittellos ist, und den Schadenersatzpflichtigen durch die Ersatzleistung vor dem finanziellen Ruin zu bewahren. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.

Hagelschäden
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