Die ist eine Versicherung einer Personengruppe durch einen Versicherungsbetrag, bei dem die Gruppenleitung die Versicherungsbeiträge bei den versicherten Personen bzw. Arbeitnehmern einzieht und geschlossen an die Versicherungsgesellschaft abführt.
Versichert kann der jeweilige Bestand der Personenmehrheit sein. In diesem Fall wird nur die jeweilige Anzahl der Prämienberechnung zu Grunde gelegt.
Es können aber alle Personen namentlich bezeichnet oder nur angemeldete Mitglieder eines generell bezeichneten Kreises versichert sein.
Die Voraussetzungen bzw. Konditionen für den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages ergeben sich aus den Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV).