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Gliedertaxe
Hierbei handelt es sich um bestimmte Tabelle der Versicherer zur Bemessung der Invalidität. Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile sind in dieser Tabelle feste Invaliditätsgrade angegeben. Nach der Gliedertaxe beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust:
  • eines Daumens 20 %

  • bei Verlust eines Armes im Schultergelenk 70 %

  • bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge 50 %

  • und bei Verlust der Sehkraft auf beiden Augen 100 %
  • Gruppenversicherung Gleichbehandlungsgrundsatz Zur Übersichtsseite: G
    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Gliedertaxe" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.