Startseite Über Uns Impressum Kontakt AGBSitemap
Versicherungslexikon
Versicherungen wahlen
FAQ Häufig gestellte Fragen
Versicherungslexikon
A Ä B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
G
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist von besonderer Bedeutung im Arbeitsrecht, wo er die sachfremde Differenzierung von Arbeitnehmer-Gruppen innerhalb eines Betriebes, besonders bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen, verbietet.
Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist aber die individuelle Besserstellung Einzelner. Der Geltungsumfang des Gleichbehandlungsgrundsatzes für die Lohnfestsetzung ist umstritten; er zwingt aber als Verbot willkürlicher Differenzierungen zur Anwendung objektiver Leistungsbewertungen-Grundsätze.
Auch im Verwaltungs-, Gesellschafts- und Steuerrecht ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.
Gliedertaxe Glasschaden Zur Übersichtsseite: G
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Gleichbehandlungsgrundsatz" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.