Im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung sind auch Glasbruschschäden beispielweise Steinschlag in der Windschutzscheibe versichert.
Je nach Versicherungsgesellschaft werden entweder alle Glasschäden oder nur die Windschutzscheibe ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung reguliert, sofern die Scheibe repariert werden kann und kein Austausch erforderlich ist.
Einige Versicherer erstatten ausserdem auch die Reinigungskosten des Fahrzeuges nach einem Glasschaden.