In der gesetzlichen Rentenversicherung sind folgende Personengruppen pflichtversichert:
Angestellte
Arbeiter
und Auszubildende
Für Selbständige gibt es besondere Regelungen. Seit dem 01.01.1999 sind arbeitnehmerähnliche Selbständige ebenso versicherungspflichtig.
Nicht versicherungspflichtig sind beispielweise folgende Personengruppen:
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