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gesetzliche Pflichtversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind folgende Personengruppen pflichtversichert:
  • Angestellte

  • Arbeiter

  • und Auszubildende

  • Für Selbständige gibt es besondere Regelungen. Seit dem 01.01.1999 sind arbeitnehmerähnliche Selbständige ebenso versicherungspflichtig.
    Nicht versicherungspflichtig sind beispielweise folgende Personengruppen:
  • Beamte

  • geringfügig Beschäftigte

  • Schüler

  • und Bezieher von Altersvollrenten
  • Gesundheitsprüfung Gesetz der großen Zahl Zur Übersichtsseite: G
    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "gesetzliche Pflichtversicherung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.