Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind folgende Personengruppen:
Angestellte
Arbeiter
und Auszubildende
Für Selbständige gibt es besondere Regelungen. Seit dem 01.01.1999 sind arbeitnehmerähnliche Selbständige ebenso versicherungspflichtig.
Nicht versicherungspflichtig sind beispielweise folgende Personengruppen:
Beamte
geringfügig Beschäftigte
Schüler
und Bezieher von Altersvollrenten |