Vom Drei-Säulen-Konzept ausgehend wurden betriebliche Versorgungssysteme in der Vergangenheit vielfach als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert. Gesamt-Versorgungssysteme sind bedarfsorientiert ausgerichtet.
Die betriebliche Altersversorgung hat dabei den Zweck, die Versorgungslücke zwischen dem zuletzt im aktiven Erwerbsleben bezogenen Einkommen und den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufzufüllen.