Eine Kfz-Versicherung gilt in Europa sowie in den aussereuropäischen Ländern, die zur Europäischen Wirtschaftgemeinschaft gehören. Die Deckung wird in der Höhe der in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme gewährt, jedoch nicht niedriger als in der in Deutschland vorgeschriebenen Höhe.
Je nach Versicherungsgesellschaft können bestimmte Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.