Gefährdungshaftung, auch als Erfolgshaftung bezeichnet, ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die das Gesetz bei Schäden vorsieht, die sich aus dem Betrieb einer gefährlichen Einrichtung ergeben.
Es genügt ein ursächlicher Zusammenhang (Halter-Haftung nach dem Strassenverkehrsgesetz, Anlagen-Haftung beim Umwelthaftungsgesetz). Dem deutschen Recht nach kann kein Schmerzensgeld beansprucht werden.
Gehaltsumwandlung
Gefahrengemeinschaft
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