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Gefährdungshaftung
Gefährdungshaftung, auch als Erfolgshaftung bezeichnet, ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die das Gesetz bei Schäden vorsieht, die sich aus dem Betrieb einer gefährlichen Einrichtung ergeben.
Es genügt ein ursächlicher Zusammenhang (Halter-Haftung nach dem Strassenverkehrsgesetz, Anlagen-Haftung beim Umwelthaftungsgesetz). Dem deutschen Recht nach kann kein Schmerzensgeld beansprucht werden.


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