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Garagenrabatt
Je nach Versicherungsunternehmen kann der Versicherungsnehmer einen Garagenrabatt für Einzel-, Doppel-, Tief-, oder Sammelgarage erhalten. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, sein Kfz regelmässig nachts in der Garage abzustellen.
Werden die Voraussetzungen bzw. Konditionen für den Erhalt des Garagen-Rabattes nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht, wird bei einigen Versicherungsunternehmen eine Vertragsstrafe erhoben oder der Versicherungsbeitrag erhöht.
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