Je nach Versicherungsunternehmen kann der Versicherungsnehmer einen Garagenrabatt für Einzel-, Doppel-, Tief-, oder Sammelgarage erhalten. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, sein Kfz. regelmässig nachts in der Garage abzustellen.
Werden die Voraussetzungen bzw. Konditionen für den Erhalt des Garagen-Rabattes nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht, wird bei einigen Versicherungsunternehmen eine Vertragsstrafe erhoben oder der Versicherungsbeitrag erhöht. |