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Flexible Altersgrenze
Für Personen, die sich vor dem 65. Lebensjahr zur Ruhe setzen möchten, räumen die meisten Lebensversicherer die sog. "Flexible Altersgrenze" ein. Der Versicherungsvertrag kann innerhalb der letzten 3 Versicherungsjahre ohne Nachteile beendet werden, sofern der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre besteht.
Es wird das volle Deckungskapital zzg. Schluss-Überschussanteile ausgezahlt. Diese vorzeitige Auszahlung muss auf Grund des Zinseffektes jedoch zwangsläufig niedriger sein als die normale Ablaufleistung.


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Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Flexible Altersgrenze" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.