Für Personen, die sich vor dem 65. Lebensjahr zur Ruhe setzen möchten, räumen die meisten Lebensversicherer die sog. "Flexible Altersgrenze" ein. Der Versicherungsvertrag kann innerhalb der letzten 3 Versicherungsjahre ohne Nachteile beendet werden, sofern der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre besteht.
Es wird das volle Deckungskapital zzg. Schluss-Überschussanteile ausgezahlt. Diese vorzeitige Auszahlung muss auf Grund des Zinseffektes jedoch zwangsläufig niedriger sein als die normale Ablaufleistung.