Die Finanzierbarkeit ist ein zentraler Begriff der betrieblichen Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorung.
Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn die zugesagten Leistungen bei Eintritt des Versorgungsfalls über die zusagende Gesellschaft auch tatsächlich finanzierbar sind, ohne eine Überschuldung in der Unternehmensbilanz zu verursachen.
Flexible Altersgrenze
Feuerschutzsteuer
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