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Feuerschutzsteuer
Von der Beitragseinnahme aus Verträgen zur Betriebsunterbrechungs- und Feuerversicherung haben die Versicherungsgesellschaften die den Ländern zustehende Feuerschutzsteuer zu zahlen.
Gleiches gilt für die verbundene Wohngebäudeversicherung und verbundene Hausratversicherung, sofern das Feuerrisiko mitversichert ist. In diesen Fällen unterliegen bei Gebäude-Versicherungen 25 % und bei Hausrat-Policen 20 % des Versicherungsbeitrages der Feuerschutzsteuer.
Der Steuersatz selbst beträgt seit 1. Juli 1994 grundsätzlich 8 %. Anders als bei der Versicherungsteuer ist die Versicherungsgesellschaft der Steuerschuldner.


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Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Feuerschutzsteuer" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.