Der Fahrzeugschein enthält Informationen über den Fahrzeughalter sowie technische Daten über das Fahrzeug. Der Fahrzeugschein muss ständig mitgeführt werden.
Seit dem 01.10.2005 gibt wurde die EU-harmonisierte Zulassungsbescheinigung eingeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den Fahrzeugschein.