Versicherungslexikon
 
Startseite
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
FAQ Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Versicherungslexikon
A Ä B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
 
F
 
Fahrzeugrückholung
Falls das Kfz. infolge eines Diebstahls in einer Entfernung von mehr als 50 km Luftlinie aufgefunden wird, zahlen einige Versicherungsgesellschaften i.d.R. bis zu einer Entfernung von 1500 km eine Eisenbahnkarte, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug selbst abholen möchte.
Die Kilometer-Grenzen können je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen.


Zur Übersichtsseite: F


Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Fahrzeugrückholung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.