Fahrzeughalter ist, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Der Fahrzeugalter ist von der Zulassungsstelle im Fahrzeugbrief eingetragen.
Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Versicherung für das Kfz. abzuschließen. Er muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.
Fahrzeugrückholung
Fahrzeugbrief
Zur Übersichtsseite: F
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die
Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Fahrzeughalter" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.