Der Fahrzeugbrief ist eigentlich eine Besitz-Urkunde. Dies enthält Informaitonen über den Fahrzeughalter (Besitzer) sowie technische Daten über das Kfz. Der Fahrzeugbrief muss nicht mitgeführt werden und darf nicht ins Kfz liegen gelassen werden.
Seit dem 01.10.2005 wurden die EU-harmonisierte Zulassungsbescheinigungen eingeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.