Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer infolge einer Krankheit oder durch anderer Gebrechen oder von Schwäche ihrer physischen bzw. psychischen Kräfte auf nicht absehbare Zeit (mindestens allerdings 6 Monate) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann.
Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Lebensversicherungsvertrag ist auch die Erwerbsunfähigkeit mitversichert.