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Erstprämienverzug
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages erhält der Versicherungsnehmer die Police und Beitragsrechnung, die er sofort bezahlen muss. Falls die Erstprämie nicht rechtzeitig bezahlt wird, kann die Versicherungsgesellschaft entweder vom Versicherungsvertrag zurücktreten oder die Prämie gerichtlich einfordern. Rücktrittsmöglichkeiten sind:
  • eine ausdrücklich Rücktrittserklärung auszusprechen

  • oder drei Monate untätig zu bleiben, so dass der Vertrag automatisch verfällt.

  • Wenn bei einem eventuellen Schadensfall die Erstprämie noch nicht bezahlt wurde, ist der Versicherer leistungsfrei. Die Erstprämie ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 38) geregelt.


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