Falls der Versicherungsnehmer das Fahrzeug als Erstbesitzer erworben hat, erhält er von der Versicherungsgesellschaft einen sogenannten Erstbesitzerrabatt. Massgeblich ist das Datum der Erstzulassung des Kfz. auf den Versicherungsnehmer.
Werden die Konditionen bzw. Voraussetzungen für den Erhalt des Erstbesitzer-Rabattes nicht eingehalten oder erforderliche Angaben nicht erbracht, wird bei einigen Versicherungsgesellschaften eine Vertragsstrafe fällig oder die Beiträge werden erhöht.