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Erlebensfall
Als Erlebensfall wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Ablauf des Versicherungsvertrages erlebt. Im Allgemeinen weisen die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muss man:
  • den Versicherungsschein an die Gesellschaft senden

  • die letzte Beitragszahlung nachweisen

  • und angeben, wohin die Ablaufleistung überwiesen werden soll
  • Ernsthaftigkeit Endalter Zur Übersichtsseite: E
    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Erlebensfall" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.