Als Erlebensfall wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Ablauf des Versicherungsvertrages erlebt. Im Allgemeinen weisen die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muss man:
den Versicherungsschein an die Gesellschaft senden
die letzte Beitragszahlung nachweisen
und angeben, wohin die Ablaufleistung überwiesen werden soll
Ernsthaftigkeit
Endalter
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