Der erste Versicherungsbeitrag, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist, wird auch als Einlösungsbeitrag bezeichnet. Dieser Beitrag ist von ausschlaggebender Bedeutung, da Versicherungsschutz erst dann besteht, wenn der Einlösungsbeitrag in Händen der Versicherungsgesellschaft ist
Zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnittes sind auch alle Folgebeiträge zu zahlen. Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.