Der Eigenbehalt wird auch als Selbstbehalt bezeichnet. Dabei handelt es sich um den Teil, den der Erstversicherer bei der Versicherungssumme jeder einzelnen Versicherung behält und der nicht rückgedeckt ist.
Der Erstversicherer setzt die Höhe des Eigenbehaltes fest. Versicherungssumme, Schadenerwartung und Umfang des Versicherungsbestandes sind Kriterien für die Höhe des Eigenbehalts.
Eigenleistung
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