Betriebliche Rentenanwartschaften können in ihrem Verlauf auch dynamisch steigend gestaltet werden. Hierdurch sollen inflationäre Entwicklungen ausgeglichen sowie langjährige Betriebszugehörigkeiten leistungserhöhend anerkannt werden.
Im Regelfall werden jährliche prozentuale Erhöhungen des Versorgungsanspruches gewählt; aber auch an Indizes gekoppelte Dynamiken sind grundsätzlich denkbar.
Versorgungszusagen können in der Anwartschaftsphase und/oder Rentenphase dynamisch gestaltet werden. Als Anwartschaftsphase wird der Zeitraum von der Erteilung der Zusage bis zum erstmaligen Versorgungsbezug bezeichnet. Die Rentenphase ist gleichbedeutend mit der gesamten Dauer der fälligen Versorgungsleistungen.