Für die Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen sieht das Betriebsrentengesetz 4 Durchführungswege vor:
Unmittelbare Pensionszusage
Pensionskasse
Unterstützungskasse
Direktversicherung
Die vorgenannten Durchführungswege unterscheiden sich in ihren institutionellen, versicherungs-technischen, versicherungsrechtlichen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Durchschnittskosteneffekt
Drei-Säulen-System
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